Das neue Amtsblatt informiert im März 2025 über folgende Themen:
- Flurreinigung
Die Flurreinigung findet am 22. März statt. Treffpunkt ist um 8 Uhr vor dem Feuerwehrhaus. Der Verein „Trausdorfer Dieselbrüder“ unterstützt die Aktion auch heuer wieder mit seinen Traktoren.
Als kleines Dankeschön für die Mithilfe an der Reinigungsaktion werden alle Helferinnen und Helfer zum Mittagessen beim Sautanz des SC Trausdorf eingeladen.
Um Anmeldung bis 19. März 2025 wird gebeten: 02682/64272 oder per E-Mail an post@trausdorf-wulka.bgld.gv.at - Entsorgung von Metallverpackungen im Gelben Sack
Mit 1. Jänner 2025 wurde österreichweit die Mixsammlung eingeführt. Seither müssen Kunststoff- und Metallverpackungen gemeinsam im Gelben Sack oder in der Gelben Tonne entsorgt werden.
Bitte entsorgen Sie nur leere Verpackungen und trennen Sie leicht trennbare Materialien wie z. B. den Deckel vom Joghurtbecher.
Aufgrund der Umstellung wurden die blauen Tonnen für Metallverpackungen entfernt.
Bei Bedarf können größere Mengen an Verpackungen über die Abfallsammelstelle entsorgt werden. Gelbe Säcke sind im Gemeindeamt erhältlich.
Für weitere Fragen können Sie sich kostenlos an das Mülltelefon wenden: 0800 806154. Informationen erhalten Sie auch unter www.bmv.at - Verhaltensregeln für E-Scooter oder Elektro-Roller
Die Anzahl von E-Scootern auf unseren Gemeindestraßen steigt ständig. Hier sind die Verhaltensregeln, die zu beachten sind:
Verkehrsregeln und Tempolimits müssen eingehalten werden.
Auf Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist, ist auch das Fahren mit elektrisch betriebenen Klein- und Minirollern mit einer höchsten zulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h erlaubt.
Das Fahren auf Gehsteigen, Gehwegen oder Schutzwegen ist verboten.
Elektro-Roller müssen wie Fahrräder mit Bremsen, Scheinwerfer nach vorne und rotem Rücklicht sowie Reflektoren bzw. Rückstrahlern ausgestattet sein. Für Leih-E-Scooter gelten darüber hinaus noch zusätzliche Ausstattungsvorschriften wie etwa Blinker oder Nummerntafeln.
Kinder unter 12 Jahren, die keinen Radfahrausweis haben, dürfen im öffentlichen Verkehr, außer in Wohnstraßen, nur in Begleitung einer Person unterwegs sein, die mindestens 16 Jahre alt ist.
Für Kinder unter 12 Jahren gilt eine Helmpflicht.
Das Telefonieren ist während des Fahrens verboten.
Im neuen Amtsblatt finden Sie außerdem Informationen zum Thema „Hausmüll in öffentlichen Mistkübeln“ und „Grünflächen sind kein Parkplatz“.