Infofolder zu Föderungen und Zuschüsse im Burgenland
Schulstartgeld
Das Schulstartgeld besteht in der einmaligen Auszahlung von 100 Euro und wird unabhängig von der Höhe des Familieneinkommens gewährt.
Fördervoraussetzungen:
Das Kind muss seinen Hauptwohnsitz im Burgenland haben und erstmals die erste Klasse Volksschule besuchen.
Antragstellung:
Das Schulstartgeld kann nur einmal pro Schulkind beantragt werden. Der Antrag hat eine Bestätigung der Schulleitung zu enthalten, dass das Kind erstmals die erste Klasse Volksschule besucht. Die Antragstellung muss durch die Erziehungsberechtigte oder den Erziehungsberechtigten erfolgen und bis spätestens 30. Juni des laufenden Schuljahres beim
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 6 – Haupreferat Familie und Konsumentenschutz
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
eingelangt sein (Datum des Poststempels!).
Fahrtenzuschuss für Lehrlinge
Lehrlinge erhalten einen Fahrtenzuschuss in Höhe von 150 Euro pro Lehrjahr. Die Antragstellung hat formlos mündlich, schriftlich oder per E-Mail an die Gemeinde Trausdorf unter Vorlage des Lehrvertrages zu geschehen. Die Auszahlung erfolgt binnen vier Wochen nach Antragsstellung. Bei Lehrlingen im ersten Lehrjahr ist eine Gewährung des Fahrtenzuschusses erst nach Beendigung der Probezeit möglich.
Zuschuss zum Semesterticket
Das Land Burgenland gewährt StudentInnen mit Hauptwohnsitz im Burgenland, die außerhalb des Burgenlandes ein Studium an einer österreichischen
- Universität,
- Hochschule oder
- Fachhochschule
absolvieren, eine Förderung zu den Kosten für die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln am Studienort.
Kontakt:
Jeremie Hahnekamp
Tel: 057-600/2896
Die Förderung beträgt 50 % der nachgewiesenen Kosten (jedoch maximal € 76,-) einer Semesternetz-, Monats-, Jahreskarte oder eines Klimatickets pro Semester.
Anträge zur Gewährung einer Förderung zu den Kosten von Semesternetz-, Monats-, Jahreskarten oder Klimatickets können beim jeweiligen Gemeindeamt in Papierform (mittels Antragsformulars) schriftlich oder elektronisch (Antragsformular samt Beilagen eingescannt per E-Mail oder per Fax an die Gemeinde) eingebracht werden. Die Anträge werden über das Gemeindeamt abgewickelt, das Land Burgenland überweist den Antragstellern den Förderbetrag auf ihr Konto.
Anträge können von 1. März bis 15. Juli für das Sommersemester und für das Wintersemester von 1. Oktober bis 15. Februar gestellt werden. Antragstellungen außerhalb der Antragsfristen können nicht berücksichtigt werden.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz im Burgenland bei Antragstellung, durchgehend seit mindestens 7 Monaten.
- Studierende haben für das jeweilige Semester eine Studienbestätigung als ordentliche Studierende oder ordentlicher Studierender vorzulegen.
- Studierende müssen den Besitz von Semesternetz-, Monats-, Jahreskarten oder Klimatickets durch Vorlage des Tickets bzw. der Karten sowie der Rechnungen, Quittungen oder Kassenbelege nachweisen. (Die Förderung für Monatskarten sind am Ende des jeweiligen Semesters gesammelt zu beantragen..)
- Die Förderung kann bis einschließlich jenes Semesters gewährt werden, in dem der Antragsteller das 26. Lebensjahr vollendet. Bei Monatskarten endet die Förderung nach Ablauf jenes Monats, in dem das 26. Lebensjahr vollendet wird.
Hinweise
- Für die Monate Juli und August wird keine Förderung gewährt.
- Die Förderung wird unabhängig von Einkommen und Studienerfolg gewährt.
- Der Zuschuss zum Semesterticket ist nicht an die Familienbeihilfe gebunden.
Nicht gefördert werden
- Die Fahrtkosten zwischen dem Wohnort und dem Studienort.
- Die Kosten für die Netzkarte an einem Studienort außerhalb Österreichs, Wohnkosten oder Studiengebühren.
Link zum Antragsformular auf der Website des Landes Burgenland
Richtlinien für die Förderung auf der Website des Landes Burgenland
Antragsformular für das Förderansuchen in der Gemeinde zum Download
Die Gemeinde gewährt einen Zuschuss von 75 Euro pro Semester, sofern das Land Burgenland einen Zuschuss zum Semesterticket bewilligt. Die Antragstellung kann formlos mündlich, schriftlich oder per E-Mail an die Gemeinde Trausdorf erfolgen. Die positive Genehmigung des Landes Burgenland ist beizubringen. Die Auszahlung erfolgt binnen vier Wochen nach Antragsstellung.
Heizkostenzuschuss 2021/2022
Das Land Burgenland gewährt zur teilweisen Abdeckung der Heizkosten in der Heizperiode 2021/2022 Burgenländerinnen und Burgenländern einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von Euro 165,– pro Haushalt. Die Zuschusshöhe ist unabhängig davon, ob es sich um eine alleinstehende Person oder ein Ehepaar – allenfalls auch mit Kindern – handelt. Dieser Zuschuss wird aus den Mitteln des Landes Burgenland finanziert.
Der Heizkostenzuschuss wird unabhängig von der Art der verwendeten Brennstoffe gewährt, sofern nachstehende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Hauptwohnsitz im Burgenland (Stichtag 20.09.2021)
- Bezug eines monatlichen Haushaltseinkommens, das bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
Diese Richtsätze betragen für das Jahr 2021 – netto
- für alleinstehende Personen: Euro 950,00
- für alleinstehende Pensionisten/Pensionistinnen: € 1114,00
- für Ehepaare/Lebensgemeinschaften: Euro 1.496,00
- pro Kind: Euro 183,00
- für jede weitere Person im Haushalt: Euro 475,00
Die Voraussetzungen im Detail finden Sie in den Richtlinien zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses des Landes Burgenland.
Anträge sind beim zuständigen Gemeindeamt bis 31.12.2021 einzubringen.
Verwenden Sie für Ihre Antragstellung bitte das Antragformular.
Auszufüllen ist auch das Formular für die Einwilligungserklärung der Haushaltsangehörigen des Antragstellers in die Verarbeitung von personenbezogenen Daten.
Sozialrabatt Wasserleitungsverband
Der Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland gewährt für das Jahr 2012 einen Sozialrabatt in der Höhe von 10 Euro. Dieser Rabatt ist an die Gewährung eines Heizkostenzuschusses durch die Burgenländische Landesregierung gekoppelt. Das bedeutet, dass jeder Kunde des Wasserleitungsverbandes Nördliches Burgenland, der in den Genuss eines Heizkosten-Zuschusses gelangt, gegen Vorweis des entsprechenden Antrages eine Gutschrift über 10 Euro erhält. Diese Gutschrift wird bei der nächsten Jahresabrechnung berücksichtigt. Antragsformulare für den Sozialrabatt sind am Gemeindeamt oder unter www.wasserleitungsverband.at erhältlich.
60plusTAXI
Jede Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Trausdorf ab 60 Jahren erhält einen 60plusTaxi-Scheck für Taxifahrten im Wert von € 10,- um € 5,-. Der Scheck ist im Gemeindeamt erhältlich und kann bei jedem burgenländischen Taxiunternehmen eingelöst werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.mobilesburgenland.eu/60plustaxi/.
Wärmepreisdeckel
Angesichts der enormen Steigerung bei den Energiekosten bietet das Land Burgenland
für das Jahr 2023 neue Förderungen an, die mehrere Ziele verfolgen:
• Burgenländische Haushalte sollen angesichts der sprunghaft angestiegenen
Energiekosten bei der Bewältigung der hohen Heizkosten entlastet werden.
Diese Entlastung soll durch den Wärmepreisdeckel erfolgen.
• Der Wärmepreisdeckel soll nicht nach dem sogenannten „Gießkannenprinzip“
sämtlichen Haushalten, sondern zielgerichtet und bedarfsorientiert Haushalten
mit kleinen und mittleren Einkommen zugutekommen.
• Mit der Gewährung der Förderung sollen auch Anreize verbunden werden die
eigenen Heiz- und Energiekosten zu analysieren, Energie zu sparen und ein
besseres Bewusstsein für die Notwendigkeit eines Ausstiegs aus fossilen
Brennstoffen zu schaffen.
Der Wärmepreisdeckel kann bis Ende des Jahres 2023 beantragt werden – es ist daher ausreichend Zeit vorgesehen, um die notwendigen Unterlagen zu sammeln und die Antragstellung durchzuführen!
Für die Berechnung der Förderungen müssen Sie Unterlagen über das Jahreseinkommen Ihres Haushalts und die laufenden Heizkosten vorlegen. Sinnvoll ist daher eine Beantragung erst dann, wenn Sie über diese Unterlagen verfügen.
Eine Beantragung ist per Online-Antrag oder über die Wohnsitzgemeinde möglich.