Das Sühnekreuz von Trausdorf

Das am Ende der Waldgasse befindliche Sühnekreuz blickt auf eine jahrhundertelange Geschichte zurück.

Aus dem Jahr 1975 stammt eine ausführliche geschichtliche Betrachtung zu dem beachtenswerten Denkmal. 

Auf mehr 130 Seiten werden Untersuchungsergebnisse zu Material, Archäologie, Standorten und geschichtlichen Zusammenhängen präsentiert.

Für die Trausdorfer Gemeindenachrichten 2/2020 wurde dieser Bericht in einer kurzen Version zusammengefasst:

Das Trausdorfer Sühnekreuz

Zum Zeitpunkt der ersten Aufstellung in den Eisbachwiesen geht hervor, dass das Sühnekreuz ca. 103 cm hoch aus dem Boden ragte. Später kippte der Stein nach hinten, versank im Erdreich bzw. wurde so hoch mit Humus überdeckt, dass nur mehr das Kreuzhaupt und Teile der Kreuzbalken ca. 14 cm hoch über der Erdoberfläche verblieben.

In dieser Stellung war der Stein am längsten der Verwitterung ausgesetzt und wurde im vorigen Jahrhundert mit Moos bedeckt so vorgefunden und ausgegraben.

Die Gesamthöhe des Steinkreuzes beträgt 167 Zentimeter, die Breite beläuft sich auf 43 Zentimeter bei den Querbalken und 55 Zentimeter am Sockel, während die Stärke zwischen 25 und 47 Zentimetern schwankt.

Bei diesem Steinkreuz fällt der Unterschied zwischen dem Schaft (unsichtbarer Teil) und Oberteil (sichtbarer Teil) besonders stark ins Auge. Während der Oberteil sorgfältig bearbeitet wurde, findet man beim Schaft noch die ursprüngliche Form des Steinblockes, wie er aus dem Steinbruch gebrochen wurde.

Das Größenverhältnis zwischen Schaft und Oberteil beträgt 3:5, das Verhältnis der Rauminhalte hingegen beläuft sich auf etwa 2:1 (Schaft 0,15 m3, Oberteil 0,093 m3).

Das Gewichtsverhältnis ist demnach in der gleichen Größenordnung anzusetzen und auf Grund der Schwerpunktlage (70 cm von unten, also 10 Zentimeter über dem unteren Drittel) kann vom Prinzip eines Stehaufmännchens gesprochen werden.

Die Bearbeitung des Kreuzes selbst zeigt eine gut ausgeprägte Symmetrie (mit Ausnahme des Schaftes), die erst in jüngster Zeit durch Beschädigungen gelitten hat.

Die derzeit sichtbaren Abrundungen der Kreuzbalkenenden sind teils auf die Verwitterung, teils auf die Beschädigungen zurückzuführen, die während des Zeitraumes, in dem das Kreuz unter der Erde gesunken war und beackert wurde, entstanden sind.

Die Abschürfung des Kreuzschaftes in der Höhe von etwa 120 Zentimeter zeugt von den Radnaben der Fuhrwerke aus der Zeit, als das Kreuz als Radabweiser aufgestellt war.

Dokumentarischer Bericht:

Auf der Vorderseite des Kreuzquerbalkens ist der Rest einer Beschriftung zu erkennen, die bei einer Schriftgröße von 12 Zentimetern ursprünglich wohl den ganzen Querbalken eingenommen haben dürfte.

Darunter, auf dem Kreuzschaft, ist unschwer eine zweite Beschriftungszeile wahrnehmbar. Auf der Rückseite des Kreuzes ist deutlich ein Kreuz zu erkennen, bei dem die Querbalken eine Länge von 14 Zentimetern aufweisen. Die Ritztiefe ist gering.

Der jetzige geschütztere Standort des Steinkreuzes wurde gewählt, um das Sühnekreuz vor weiteren Beschädigungen als Radabweiser zu bewahren.

Die Angaben über die Standorte des Steinkreuzes stützen sich im Wesentlichen auf die Ausführungen von Herrn Felix Pintarich und auf örtliche Befragungen. Auf Grund dieser Angaben wurde das Sühnekreuz vom Urgroßvater des Felix Pintarich beim Ackern auf der Parzelle 876 in der Ried Eisbachwiesen angetroffen.

Da es ein ständiges Hindernis bei der Ackerbestellung bildete, wurde es ausgegraben und vor dem Haus, Untere Hauptstraße 2, aufgestellt. Auch über die Datierung des Steinkreuzes findet man Anmerkungen. So wird das Kreuz dem 13. bis 14. Jahrhundert zugesprochen.

Gedanken zum alten Standplatz des Steinkreuzes:

Wenn man voraussetzt, dass die Angaben über die Auffindung auf der derzeitigen Parzelle 876 zutreffen, so ergeben sich für den Zeitpunkt der Versetzung in den Ortsraum mehrere Anhaltspunkte.

Es kann wohl vorausgesetzt werden, dass ein derartiges Kreuz nicht inmitten eines Grundstückes (Acker oder Wiese) aufgestellt wurde und dafür sicher Wegränder, Ackerraine oder Ufer von Wasserläufen ausgewählt worden sind.

Aus diesen Voraussetzungen ergibt sich, dass das Kreuz ursprünglich im Raum der Parzelle 876 entweder am Ufer des Eisbaches, oder am Wegrand, oder aber auf einer Parzellengrenze gestanden ist.

Nachdem alle Bemühungen, einen Weg im Nahbereich der Parzelle 876 zu finden, gescheitert sind, muss man die Geschehnisse im Bereich der Parzelle selbst betrachten.

(Hier war vor allem an eine Nord-Süd-Verbindung Trausdorf-St. Georgen gedacht).

Im Burgenländischen Landesarchiv findet man zwei Katasterpläne der Gemeinde Trausdorf.

Der erste, etwa aus dem Jahre 1860 stammende, zeigt, dass im Bereich der heutigen Parzelle 876 damals vier Parzellen mit den Nummern 3221 bis 3224 anzutreffen waren.

Weiters wird augenfällig, dass im Bereich der heutigen Herrschaftsbreiten noch ein Ried Kirchenwiese und ein Schweizeracker sowie ein Großfeld ausgewiesen wird.

Im Kommassierungsplan aus dem Jahre1868 wird ersichtlich, dass an Stelle der heutigen Parzelle eine größenmäßig und längenmäßig identische Parzelle mit der Nummer 726 anzutreffen ist.

Sollte nun das Steinkreuz ursprünglich auf einer Parzellengrenze gestanden haben, so ist seine Versetzung, von der des Öfteren gesprochen wird, mit großer Wahrscheinlichkeit knapp nach der durchgeführten Kommassierung 1868 anzusetzen, da es dem neuen Besitzer der großen Parzelle bei der Bestellung hinderlich war.

Geht man der Vermutung einer möglichen Zweitverwendung des Steinkreuzes nach, so wird man wohl den Standplatz an das Nordende der Parzelle mit der Nachbarschaft zur Hottergrenze Trausdorf-St. Georgen verlegt haben.

Mögliche Erklärung zur Sühnekreuzaufstellung:

In der Sühnekreuz-Urkunde von 1455 haben wir einen Fall vor uns, der das Setzen eines steinernen Kreuzes als Teil der vom Ödenburger Stadtgericht beschlossenen Sühne eines Mordes für unsere Landschaft bezeugt.

Dadurch kann dieser alte Rechtsbrauch, auf den offenbar auch das Trausdorfer Kreuz zurückzuführen ist, anschaulich vor Augen geführt werden.

Darüber hinaus erhebt sich die Frage, ob mit diesem Fall aus 1455 nicht das Trausdorfer Sühnekreuz selbst gemeint sein könnte, denn Trausdorf liegt bekanntlich in der Gegend zwischen Gschieß = Schützen/Gebirge und Ödenburg.

Wenn wir auch hören, dass das Grab in Ödenburg liegt — wo anders jedenfalls als die Mordstelle!

Zusammenfassung aus „Beitrag zur Herkunft des Sühnekreuzes“ von Hanns Schmid, Karl Kaus und Wolfgang Meyer.

Quelle: Wissenschaftliche Arbeiten aus dem Burgenland, Hanns Schmid, Das Sühnekreuz von Trausdorf/Wulka, 1975

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