Wie viel Wasser schluckt der Ortskanal?
Mit der Planung und Errichtung der Ortskanalisation Trausdorf wurde Mitte der 70er Jahre begonnen. Der Ausbau erfolgte als Mischsystem und ist nicht dafür konzipiert, jeden Starkregen oder Wolkenbruch vollständig aufzunehmen.
Die Schmutzwässer werden über eine Pumpleitung nach Eisenstadt in die Kläranlage gepumpt, wobei die Gemeinde Trausdorf neben Eisenstadt, Großhöflein und Müllendorf Mitglied des Abwasserverbandes Eisenstadt-Eisbachtal ist.
Die Dimensionierung der Ortskanalisation erfolgte entsprechend der „Richtlinien für die abwassertechnische Berechnung von Schmutz-, Regen- und Mischwasserkanälen“ und ist – so wie in anderen Gemeinden auch – auf einen 15-minütigen Starkregen ausgelegt. Dies entspricht einer Regenmenge von 10,8 Millimeter in einer Viertelstunde. Beim Regenereignis in der Nacht vom 13. auf den 14. August 2010 wurde diese Regenmenge um das Zwei- bis Dreifache überschritten, sodass es zu einem Rückstau in einzelnen Kanalsträngen gekommen war. Die Auftrittswahrscheinlichkeit eines Starkregens ist laut Statistik einmal pro Jahr gegeben, wobei laut Zentralanstalt für Meteorologie die Intensität der Regenereignisse in den letzten Jahren zunimmt.
Zu einem Rückstau in der Kanalisation kann es auch bei einem Stromausfall im Regenwasserpumpwerk – zum Beispiel infolge eines Blitzschlages während eines Gewitters – kommen. Aufgrund der bestehenden elektrischen Steuerungen schalten sich die Pumpen jedoch wieder automatisch ein. Die Pumpstation wurde mit einer Notsteuerung ausgerüstet, die bei Ausfall der Hauptsteuerung den Betrieb des Pumpwerks sicherstellt. Gleichzeitig wird auch der Bereitschaftsdienst des Abwasserverbandes mittels SMSalarmiert, der notwendige weitere Schritte setzen kann.
Die Schmutzwasserpumpstation befindet sich im Bereich Lerchengasse neben der Wulka und wurde 1996 neu errichtet. Es sind dort zwei Pumpen in Betrieb, die abwechselnd die Schmutzwässer in die Kläranlage pumpen. Dieses Pumpwerk wird derzeit auf den neuesten Stand der Technik gebracht. Konkret wird es auf Explosionsschutz umgerüstet – dabei werden die beiden Pumpen und die gesamte elektrische Steuerung erneuert; die Gesamtinvestitionen betragen rund 41.000 Euro.
Auf der gegenüberliegenden Seite befindet sich das Regenwasserpumpwerk. Im Fall eines Regenereignisses wird das Regenwasser über einen Überlauf in das Pumpwerk gespült und von dort direkt in die Wulka gepumpt. In diesem Speicherwerk gibt es insgesamt fünf Pumpen, wobei je nach Regenmenge maximal vier Pumpen parallel laufen (eine Pumpe ist Reserve). 2008 und 2009 wurden alle fünf Pumpen mit einem Kostenaufwand von rund 75.000 Euro generalüberholt.
Die Pumpleistung einer Pumpe beträgt 600 Liter/Sekunde. Zusätzlich wurde seit 2009 eine neue Steuerung und eine neue Störungsanzeige mit einem Kostenaufwand von rund 16.000 Euro installiert.
Abhilfemaßnahmen
Um Schäden bei den angeschlossenen Objekten/Häusern vorzubeugen, sollte daher entsprechend der ÖNORM B2501 (Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke, Bestimmungen für Planung und Durchführung) darauf geachtet werden, dass alle Räume, die unterhalb der Rückstauebene liegen, gegen eindringendes Abwasser gesichert werden. Die maßgebliche Rückstauebene ist die Straßenhöhe an der Anschlussstelle plus zehn Zentimeter. Unterhalb dieser vom Gesetz festgelegten Rückstauebene sind die Eigentümer in eigener Verantwortung dazu verpflichtet, alle Ablaufstellen mit geeigneten Sicherungen zu versehen.
Unter der Rückstauebene liegende Gebäudeteile (zum Beispiel das Kellergeschoß) sollten bei hochwertiger Nutzung (zum Beispiel als Wohnraum, Sauna) nicht direkt an den Kanal angeschlossen werden, sondern mittels Abwasserhebeanlagen mit Druckleitungen, die bis 25 Zentimeter über die maßgebliche Rückstauebene hochzuziehen sind, entwässert werden.
Bei seltener oder untergeordneter Nutzung von Gebäudeteilen unterhalb der Rückstauebene (zum Beispiel als Lagerkeller) können diese auch durch Rückstau(doppel)verschlüsse (Rückstauklappen) gesichert werden. Diese Rückstauverschlüsse sind jedoch laufend zu kontrollieren und zu warten (zweimal jährlich).
Rückstauverschlüsse dürfen nur in Abwasserableitungen für Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene eingebaut werden. Das Abwasser aus Obergeschossen und das oberhalb der Rückstauebene anfallende Regenwasser muss ungehindert ablaufen können.
Bei der Ausführung der Hauskanalisation ist jedenfalls besonders darauf zu achten, dass hinter den Verschlussorganen keine Einleitung aus höher liegenden Geschossen erfolgt (zum Beispiel über Dachrinnen), da ansonsten das Regenwasser nicht abfließen kann und dies zu Problemen führt.
Maßnahmen der Gemeinde
Aufgrund der auftretenden Probleme des Mischwasserkanals versucht die Gemeinde mehrere Maßnahmen zu setzen (dezentrale Regenwasserbehandlung).
- Im Zuge der Erschließung neuer Wohngebiete (Bauplätze, Wohnungen) wird im Rahmen der Kanalanschlussverpflichtung bescheidmäßig vorgeschrieben, dass unverschmutztes Oberflächenwasser zur Versickerung auf eigenem Grund und Boden gebracht werden muss. Zusätzlich wird im Zuge des Bauverfahrens auf die Versickerung von Oberflächenwasser geachtet bzw. bei Bauverhandlungen als eigener Auflagepunkt vorgeschrieben.
- Vorschreibung einer Rückstauklappe bei allen Neubauten.
- Im Zuge von Straßenneubauten wird im Trennsystem entwässert. Es gelangt kein unverschmutztes Oberflächenwasser in den Kanal, sondern wird getrennt vom Kanalsystem abgeleitet.
Konkret wurden beispielsweise beim Neubau der Waldgasse rund 100.000 Euro für Versickerungsbereiche investiert und die Ableitung des Regenwassers über eine separate Drainage sichergestellt. Beim Ausbau der Magdalenagasse wurde ein eigener Oberflächenkanal für die Ableitung des Regenwassers von der Sportplatzgasse bis hin zur Wulka errichtet.
- Die Oberflächenversiegelung wird möglichst gering gehalten, dies erfolgt beispielsweise durch die Schaffung von Grünflächen, durch wasserdurchlässige Befestigungen, die Errichtung von Parkflächen mit Rasengittersteinen, und so weiter.
- Laufende Überprüfung und Instandhaltung/Spülung der Ortskanalisation.
- Die Einleitung von Drainagen in die Kanalistationsanlage ist auf Grundlage des Wasserrechtsgesetzes verboten!
Maßnahmen im einzelnen Haushalt
In den vergangenen Jahren kam es im Zuge der Haus- und Hofgestaltung vermehrt zur Versiegelung der Oberflächen (zum Beispiel durch Hofpflasterungen), wobei die Ableitung der Regenwässer direkt in den Kanal erfolgt. Ebenso werden die Dachflächen – in den meisten Fällen aufgrund bestehender Kanalanschlussverpflichtungen – überwiegend direkt über das Kanalsystem abgeleitet.
Wir ersuchen daher um Prüfung, ob die nachträgliche Möglichkeit einer direkten Versickerungsmöglichkeit von Regenwasser auf eigenem Grund und Boden oder zumindest durch Rückhaltmaßnahmen (Regentonnen, Sickerschächte, Zisternen, und so weiter) eine verzögerte Ableitung des Regenwassers möglich ist.
Bei einem Starkregen kann auch der Einbau einer Dachrinnenklappe zu Verbesserungen führen. Optimal wäre dabei die Ableitung und Versickerung in Grünflächen. Auch Garagenabfahrten in Kellergeschoße können bei extremen Niederschlägen zu Problemen führen, weil die plötzlich auftretenden Wassermassen von den Gerinnen nicht aufgenommen beziehungsweise aufgrund des Kanalrückstaus nicht abgeleitet werden können und so direkt in die Kellerräume gelangen.
Zusätzlich schlagen wir bei Problemen mit Rückstau aus dem Kanalnetz den nachträglichen Einbau eines Hebewerkes oder von Rückstauklappen vor.
Vergleichszahlen
Aus dem Projekt „Abwasserverband Eisenstadt-Eisbachtal, Mischwasserbehandlung“ ergaben sich folgende Vergleichswerte für die Gemeinde Trausdorf am Ende des Ortnetzes bei den Pumpstationen:
- Der maximale Schmutzwasserabfluss bei zirka 2900 EW (Einwohnergleichwerten) durch häusliches und betriebliches Schmutzwasser beträgt 14,5 Liter/Sekunde.
- Der maximale Regenwasserabfluss beträgt zirka 2200 Liter/Sekunde (dies entspricht ungefähr der 150-fachen Schmutzwassermenge)