Änderung Flächenwidmungsplan

Die Gemeinde Trausdorf an der Wulka hat das Verfahren zur 15. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes eingeleitet.

Der Entwurf des Digitalen Flächenwidmungsplanes sowie das Ergebnis der Umwelterheblichkeitsprüfung sind von 15. April bis 27. Mai 2026 im Gemeindeamt zur Einsichtnahme aufgelegt.

Während dieser Frist ist jedermann berechtigt, begründete schriftliche Erinnerungen zum Flächenwidmungsplan einzubringen.

Kundmachung als PDF

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