Förderungen für die Bevölkerung
- Gratis-Kindergarten
- Schulstartgeld
- Fahrtenzuschuss für Lehrlinge
- Zuschuss zu Semesterticket
- Heizkostenzuschuss
- Sozialrabatt Wasserleitungsverband
Gratis-Kindergarten
In Trausdorf ist der Kindergarten am Vormittag gratis. Das Land fördert den Kindergartenbesuch bei 20 bis 30 Wochenstunden im Kindergarten mit 30 Euro pro Monat, bei 30 bis 40 Stunden mit 40 Euro und bei über 40 Stunden mit 45 Euro, und das bis zu elf Monate lang pro Kindergartenjahr.
Um die Förderung zu erhalten, muss einmal jährlich ein Antrag beim Familienreferat gestellt werden. Anspruchsberechtigt sind Eltern von Kindern im Alter zwischen 30 Monaten und dem Pflichtschulalter. Außerdem muss der Hauptwohnsitz im Burgenland sein und die Kinderbetreuungseinrichtung dem Burgenländischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz entsprechen. Ausbezahlt wird dann in zwei Teilbeträgen jeweils für September bis Jänner, sowie Februar bis August.
Die Antragsformulare werden direkt im Trausdorfer Kindergarten an die Eltern verteilt.
Schulstartgeld
Das Schulstartgeld besteht in der einmaligen Auszahlung von 100 Euro und wird unabhängig von der Höhe des Familieneinkommens gewährt.
Fördervoraussetzungen:
Das Kind muss seinen Hauptwohnsitz im Burgenland haben und erstmals die erste Klasse Volksschule besuchen.
Antragstellung:
Das Schulstartgeld kann nur einmal pro Schulkind beantragt werden. Der Antrag hat eine Bestätigung der Schulleitung zu enthalten, dass das Kind erstmals die erste Klasse Volksschule besucht.
Die Antragstellung muss durch die Erziehungsberechtigte oder den Erziehungsberechtigten erfolgen und bis spätestens 30. Juni des laufenden Schuljahres beim
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 6 - Haupreferat Familie und Konsumentenschutz
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
eingelangt sein (Datum des Poststempels!).
Fahrtenzuschuss für Lehrlinge:
Lehrlinge erhalten einen Fahrtenzuschuss in Höhe von 100 Euro pro Lehrjahr. Die Antragstellung hat formlos mündlich, schriftlich oder per E-Mail an die Gemeinde Trausdorf unter Vorlage des Lehrvertrages zu geschehen. Die Auszahlung erfolgt binnen vier Wochen nach Antragsstellung. Bei Lehrlingen im ersten Lehrjahr ist eine Gewährung des Fahrtenzuschusses erst nach Beendigung der Probezeit möglich.
Zuschuss zum Semesterticket:
Die Gemeinde gewährt einen Zuschuss von 50 Euro pro Semester, sofern das Land Burgenland einen Zuschuss zum Semesterticket bewilligt. Die Antragstellung kann formlos mündlich, schriftlich oder per E-Mail an die Gemeinde Trausdorf erfolgen. Die positive Genehmigung des Landes Burgenland ist beizubringen. Die Auszahlung erfolgt binnen vier Wochen nach Antragsstellung.
Beide Gemeindeförderungen sind vorerst mit 31. Dezember 2010 befristet.
Heizkostenzuschuss 2011/12
Das Land Burgenland gewährt zur teilweisen Abdeckung gestiegener Heizkosten in der Heizperiode 2011/2012 Bürgenländerinnen und Burgenländern einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 140 Euro pro Haushalt. Die Zuschusshöhe ist unabhängig davon, ob es sich um eine alleinstehende Person oder ein Ehepaar – allenfalls auch mit Kindern - handelt. Dieser Zuschuss wird aus den Mitteln des Landes Burgenland finanziert.
Der Heizkostenzuschuss wird unabhängig von der Art der verwendeten Brennstoffe gewährt, sofern nachstehende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Hauptwohnsitz im Burgenland (Stichtag 15.11.2011)
- Bezug eines monatlichen Einkommens bis zur Höhe des Nettobetrages des jeweils geltenden ASVG - Ausgleichszulagenrichtsatzes sowie des burgenländischen Mindestsicherungesetzes. Dieser beträgt für das Jahr 2011 netto:
- für allein stehende Personen 753 Euro,
- für Ehepaare / Lebensgemeinschaften 1.129 Euro,
- pro Kind 145 Euro
- und für jede weitere Person im Haushalt 377 Euro.
Anträge sind unter Vorlage eines Einkommensnachweises bis 29. Februar 2012 am Trausdorfer Gemeindeamt zu stellen.
Sozialrabatt Wasserleitungsverband
Der Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland gewährt für das Jahr 2012 einen Sozialrabatt in der Höhe von 10 Euro. Dieser Rabatt ist an die Gewährung eines Heizkostenzuschusses durch die Burgenländische Landesregierung gekoppelt. Das bedeutet, dass jeder Kunde des Wasserleitungsverbandes Nördliches Burgenland, der in den Genuss eines Heizkosten-Zuschusses gelangt, gegen Vorweis des entsprechenden Antrages eine Gutschrift über 10 Euro erhält. Diese Gutschrift wird bei der nächsten Jahresabrechnung berücksichtigt. Antragsformulare für den Sozialrabatt sind am Gemeindeamt oder unter www.wasserleitungsverband.at erhältlich.



