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Gemeinde Trausdorf an der Wulka >> Nachrichten lesen

Rettungsgasse ab 1.1.2012

08.11.2011. 07:23

Rettungsgassen sind ab 1. Jänner 2012 bei Staubildung Pflicht auf Österreichs Autobahnen und
Schnellstraßen bzw. Autostraßen.

Kommt es auf Autobahnen oder Schnellstraßen bzw. Autostraßen zu stockendem Verkehr oder Stau,
sind alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Auf zweispurigen Fahrbahnen
ordnen sich alle Fahrzeuge auf der linken Spur parallel zum Straßenverlauf am linken Fahrbahnrand ein,
alle anderen weichen so weit wie möglich an den rechten Rand aus, auch auf den Pannenstreifen.

Ausführliche Informationen über die neuen Regelungen finden Sie auf unserer Seite über Sicherheitsthemen.

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